AGB
Ein toller Internetauftritt und schöne Bilder brauchen auch Regeln, damit eine erfolgreiche Zusammenarbeit für alle Beteiligten gewährleistet ist.
Somit kommen wir auch leider nicht um das "Kleingedruckte" herum.
Hier habe ich die Regeln In meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Internetseiten und Fotoarbeiten (weiter unten) von der-flash.de
Stand: August 2009
Die Nutzung der Dienste erfolgen stets auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
der-flash.de (AGB).
Die AGB's können im Internet jederzeit unter
http://www.der-flash.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Die AGB's gelten für alle erstmaligen, laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der-flash.de und dem Auftraggeber im Geschäftsbereich Fotografie und Internet.
Betr. Internet Präsenzen und Hosten der Seiten
1. Vertragsgegenstand
1.1. Vertragsgegenstand ist ausschliesslich die Zurver-fügungstellung einer Schnittstelle (Internet Präsenz) zum Zwecke des Marketings über das Internet und der darin enthaltenen Gestaltungselemente wie sie unter http://www.der-flash.de angeboten wird.
1.2. Die der-flash.de AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von der-flash.de AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der-flash.de nicht an.
1.3. der-flash.de ist zur Änderung der der-flash.de AGB berechtigt, über die der Kunde vier Wochen im voraus unterrichtet wird. der-flash.de ist nicht zur Einhaltung dieser Vorankündigungsfrist verpflichtet, wenn sich die Unwirksamkeit von Bestimmungen herausstellen sollte oder der-flash.de durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung zur Änderung der der-flash.de AGB angehalten ist. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Der Kunde kann der Änderung binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung widersprechen. Falls der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht widerspricht, gilt dies als Annahme der geänderten der-flash.de AGB.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Leistungsbeschreibungen von der-flash.de in Prospekten, Anzeigen oder auf seiner Website usw. stellen kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.
2.2 Ein Vertragsverhältnis zwischen der-flash.de und dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Angebots durch der-flash.de zustande. der-flash.de kann den Auftrag dadurch annehmen, dass dem Kunden die Möglichkeit zur Publizierung seiner bestellten Inhalte gewährt wird oder die beauftragten Leistungen erbracht werden.
3. Datenerhebung, Datenschutz
3.1 der-flash.de erhebt, speichert und verarbeitet die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht.
5. Einräumung von Nutzungsrechten an Internet-Designs und Internet-Layouts
5.1. Der Kunde ist nicht zur Wiedergabe oder Reproduktion der Internet-Designs und Internet-Layouts ausserhalb bzw. unabhängig von seiner Internet-Präsenz berechtigt, es sei denn, es handelt sich um Werbemaßnahmen für seine Internet-Präsenz.
5.2. Insoweit räumt der-flash.de ein nicht exklusives, einfaches, persönliches und sachlich auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers, im Falle natürlicher Personen auf die Partei des mit der der-flash.de zustande gekommenen Vertrages beschränktes, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vorbezeichneten Umfang ein.
6. Materialien des Kunden
6.1. Der Versand der Materialien des Auftraggebers zu der-flash.de und zurück geht auf Risiko des Kunden.
6.2. Eine Rücksendung der Materialien erfolgt nur bei Mitsendung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlags. Anderenfalls hebt der-flash.de die Materialien 90 Tage auf und sendet diese auf Anforderung des Auftraggebers unfrei zurück. Nach 90 Tagen ist der-flash.de zur datenschutzwahrenden Vernichtung berechtigt.
6.3. der-flash.de behält sich alle rechtlichen Vorbehalte gegenüber der beantragten Domain vor.
der-flash.de bleibt für die Mietzeit Eigentümer der beantragten Domain. Der Mieter kann nach Ablauf oder Kündigung seinen Domainnamen nach Antrag übernehmen.
Alle anfallenden Kosten (Bearbeitungsgebühr und KK Antrag) übernimmt der Käufer.
7. Verantwortlichkeit für Inhalte von Seiten, Freistellung von der-flash.de
7.1. Der Kunde allein hält alle auf seinen Websites einzu-stellenden Inhalte bereit und trägt hierfür die alleinige presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, patent- und gebrauchsmusterrechtliche und sonstige Verantwortung.
7.2. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an der-flash.de zugesannten Materiealien(z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder, etc.) und für Dritte sichtbaren oder abrufbaren Daten und Informationen, insbesondere über seinen Geschäftsbetrieb bzw. seine persönlichen Daten, jeweils für sich und in Kombination miteinander zutreffend sind und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, nicht werbe- oder presserechtlich bedenklich, strafrechtlich relevant und/oder wettbewerbswidrig sind, keine pornographischen Inhalte, Äusserungen extremer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen enthalten, nicht gegen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter an den vom Kunden eingestellten Daten und Dateien verstossen, oder aus anderem Grund gegen geltendes Recht verstossen.
7.3. Der Kunde hält der-flash.de auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die der-flash.de aufgrund einer Verletzung gegen die vorgenannten Bestimmungen erhoben werden. Dies betrifft insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und/oder Schadensersatzansprüche einschliesslich evtl. Kosten der Abwehr solcher Ansprüche und der mittelbar aus solchen Ansprüchen resultierenden Schäden, insbesondere Vermögensschäden.
8. Gewährleistung von der-flash.de
8.1. der-flash.de gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit Ihres Internetauftritts von 92% pro Jahr. Daneben werden die Kunden darauf hingewiesen, dass eine regelmässige Wartung der Rechner erforderlich ist, die zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen kann.
8.2. Gelingt der-flash.de die Beseitigung eines vom Kunden innerhalb 7 Tagen nach Freischaltung des Webauftrittes angezeigten, nicht nur unerheblichen Mangels nicht binnen angemessener Frist, ist der Kunde nach zweimaliger vergeblicher Nachbesserung berechtigt, nach § 542 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu kündigen.
8.3. Eine Pflicht zur Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn der beanstandete Mangel aus der Sphäre des Kunden herrührt, insbesondere hervorgerufen wird durch:
a) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/ oder Hardware (z. B. Browser)
b) Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
c ) Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten
d) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider oder Online-Dienste.
9. Haftung
9.1. der-flash.de leistet Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung) - für eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur: - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - in anderen Fällen: bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, Verzug, Unmöglichkeit und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
9.2. Ausser bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahr-lässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für sechs Monate. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 300 EURO beschränkt.
9.3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einem arg-listigen Verhalten von der-flash.de beruhen.
9.5. Die verschuldensunabhängige Haftung im Bereich der mietrechtlichen oder ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler (§ 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) wird ausgeschlossen.
9.6. Sollte der Kunde von einer dritten Partei aufgrund von Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung durch der-flash.de belangt werden, wird er zur Minimierung des Schadens zunächst unverzüglich der-flash.de schriftlich informieren und alle notwendigen Unterlagen in Kopie zugänglich machen.
10. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung
10.1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.
10.2. Dessen ungeachtet ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
b) der Kunde Straftaten unter Benutzung des Web-Angebots begeht oder sich daran beteiligt,
c) der Kunde mit zu entrichtenden Kosten/Gebühren/Honoraren oder sonstigen finanziellen Leistungen im Verzug ist und trotz vorangegangener Mahnung mit einer Zahlungsfrist von nicht unter 14 Tagen nicht zahlt,
d) der Kunde gegen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst,
e) der Kunde die Sicherheit der Geschäftsabwicklung zu beeinträchtigen droht,
f) ein Dritter eben genannte schwere Verstösse des Kunden unter Vorlage von Unterlagen über den Verstossgegenüber
der-flash.de glaubhaft macht oder
g) wenn von dem Kunden eingestellte Inhalte mutmasslich gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstossen.
10.3. Jede Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Sollte die vom Kunden bei der Registrierung angegebene Adresse postalisch nicht erreichbar sein, kann eine Kündigung auch über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.
10.4. Bei Beendigung des Vertrages stellt der-flash.de dem Kunden auf schriftliche Anforderung die noch auf den Servern von
der-flash.de gespeicherten Daten des Kunden in Form eines zu diesem Zeitpunkt technisch machbaren Zielformats (z. B. HTML, PDF,ZIP) zur Verfügung. der-flash.de wird diese Daten für einen Zeitraum von
4 Wochen speichern. Sofern der Kunde die Daten in diesem Zeitraum nicht schriftlich angefordert und abgerufen hat, behält sich
der-flash.de vor, diese Daten zu löschen.
11. Datensicherheit, Online-Übertragungen
11.1 Soweit Daten an der-flash.de - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von der-flash.de übertragen.
12. Sonstige Regelungen
12.1. der-flash.de ist berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte - einschliesslich verbundener Unternehmen - zu übertragen. Auch in diesem Fall trägt jedoch der Auftraggeber die Erfüllungsverantwortung weiterhin in vollem Umfang.
12.2. der-flash.de ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. der-flash.de ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.
12.3. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen der der-flash.de an den Auftraggeber sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwen-dig werdenden Mitteilungen stellt der-flash.de grundsätzlich an die bei der Registrierung vom Auftraggeber mitgeteilte
E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
12.4. der-flash.de steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.
12.5. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der der-flash.de oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
13. Schlussbestimmungen
13.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für eine Vereinbarung, welche die Abänderung dieser Klausel zum Gegenstand hat.
13.2. Erfüllungsort ist Bergisch Gladbach.
13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.
Sascha von der-flash.de
ABG Zusatz Fotodienste
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie
gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten
Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt
wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,
elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des
Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den
eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache
Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars
an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu
vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes
vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine
Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum
Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den
Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;
Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und
Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber
Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der
Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in
Worten: dreißig)
Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer
nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder
Eigentum des Fotografen.
4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich
der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den
Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit
wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine
Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus
der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen
durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,
Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart
wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht
verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des
Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und
bietet ihm die Negative zum Kauf an.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur
im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf
Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und
durch wen die Rücksendung erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen
die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung
und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser
Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur
Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt
der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach
zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu
berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des
Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat
der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach
Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr
zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern
er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der
Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang
beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung
zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann
der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: ein) Euro pro Tag und Bild
verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder
Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der
Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in
Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro
für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht
entstanden oder niedriger ist, als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die
der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist
ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist,
dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend
machen.
4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom
Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des
Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des
Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung
und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und
Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.
Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation
ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten
Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu
speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten
elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so
vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe
auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder
öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar
und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der
elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen
solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die
auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in
Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen
Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem
Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf
Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder
zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen
schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf
elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den
Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart
wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und
Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur
Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen
verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online
und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der
Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bergisch Gladbach, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide
Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als
Gerichtsstand vereinbart.