AGB

Ein toller Internetauftritt und schöne Bilder brauchen auch Regeln, damit eine erfolgreiche Zusammenarbeit für alle Beteiligten gewährleistet ist.
Somit kommen wir auch leider nicht um das "Kleingedruckte" herum.

Hier habe ich die Regeln In meinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammengefasst.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Internetseiten und Fotoarbeiten (weiter unten) von der-flash.de

Stand: August 2009

Die Nutzung der Dienste erfolgen stets auf Basis der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
der-flash.de (AGB).
Die AGB's können im Internet jederzeit unter
http://www.der-flash.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Die AGB's gelten für alle erstmaligen, laufenden und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der-flash.de und dem Auftraggeber im Geschäftsbereich Fotografie und Internet.

 

Betr. Internet Präsenzen und Hosten der Seiten

1. Vertragsgegenstand

1.1. Vertragsgegenstand ist ausschliesslich die Zurver-fügungstellung einer Schnittstelle (Internet Präsenz) zum Zwecke des Marketings über das Internet und der darin enthaltenen Gestaltungselemente wie sie unter http://www.der-flash.de angeboten wird.

1.2. Die der-flash.de AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder von der-flash.de AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der-flash.de nicht an.

1.3. der-flash.de ist zur Änderung der der-flash.de AGB berechtigt, über die der Kunde vier Wochen im voraus unterrichtet wird. der-flash.de ist nicht zur Einhaltung dieser Vorankündigungsfrist verpflichtet, wenn sich die Unwirksamkeit von Bestimmungen herausstellen sollte oder der-flash.de durch eine gerichtliche oder behördliche Entscheidung zur Änderung der der-flash.de AGB angehalten ist. Hierzu ist statt der Beifügung des kompletten Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, hinreichend. Der Kunde kann der Änderung binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung widersprechen. Falls der Kunde innerhalb dieses Zeitraums nicht widerspricht, gilt dies als Annahme der geänderten der-flash.de AGB.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1. Leistungsbeschreibungen von der-flash.de in Prospekten, Anzeigen oder auf seiner Website usw. stellen kein Angebot im rechtlichen Sinn dar.

2.2 Ein Vertragsverhältnis zwischen der-flash.de und dem Kunden kommt erst mit der Annahme des Angebots durch der-flash.de zustande. der-flash.de kann den Auftrag dadurch annehmen, dass dem Kunden die Möglichkeit zur Publizierung seiner bestellten Inhalte gewährt wird oder die beauftragten Leistungen erbracht werden.

3. Datenerhebung, Datenschutz

3.1 der-flash.de erhebt, speichert und verarbeitet die für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht.

5. Einräumung von Nutzungsrechten an Internet-Designs und Internet-Layouts

5.1. Der Kunde ist nicht zur Wiedergabe oder Reproduktion der Internet-Designs und Internet-Layouts ausserhalb bzw. unabhängig von seiner Internet-Präsenz berechtigt, es sei denn, es handelt sich um Werbemaßnahmen für seine Internet-Präsenz.

5.2. Insoweit räumt der-flash.de ein nicht exklusives, einfaches, persönliches und sachlich auf den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers, im Falle natürlicher Personen auf die Partei des mit der der-flash.de zustande gekommenen Vertrages beschränktes, nicht unterlizenzierbares und nicht übertragbares Nutzungsrecht im vorbezeichneten Umfang ein.

6. Materialien des Kunden

6.1. Der Versand der Materialien des Auftraggebers zu der-flash.de und zurück geht auf Risiko des Kunden.

6.2. Eine Rücksendung der Materialien erfolgt nur bei Mitsendung eines adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlags. Anderenfalls hebt der-flash.de die Materialien 90 Tage auf und sendet diese auf Anforderung des Auftraggebers unfrei zurück. Nach 90 Tagen ist der-flash.de zur datenschutzwahrenden Vernichtung berechtigt.

6.3. der-flash.de behält sich alle rechtlichen Vorbehalte gegenüber der beantragten Domain vor.
der-flash.de bleibt für die Mietzeit Eigentümer der beantragten Domain. Der Mieter kann nach Ablauf oder Kündigung seinen Domainnamen nach Antrag übernehmen.
Alle anfallenden Kosten (Bearbeitungsgebühr und KK Antrag) übernimmt der Käufer.

 

7. Verantwortlichkeit für Inhalte von Seiten, Freistellung von der-flash.de

7.1. Der Kunde allein hält alle auf seinen Websites einzu-stellenden Inhalte bereit und trägt hierfür die alleinige presserechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche, patent- und gebrauchsmusterrechtliche und sonstige Verantwortung.

7.2. Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm an der-flash.de zugesannten Materiealien(z. B. Texte, Fotos, Graphiken, Tonträger und Videobänder, etc.) und für Dritte sichtbaren oder abrufbaren Daten und Informationen, insbesondere über seinen Geschäftsbetrieb bzw. seine persönlichen Daten, jeweils für sich und in Kombination miteinander zutreffend sind und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, nicht werbe- oder presserechtlich bedenklich, strafrechtlich relevant und/oder wettbewerbswidrig sind, keine pornographischen Inhalte, Äusserungen extremer politischer, religiöser oder weltanschaulicher Gruppierungen enthalten, nicht gegen Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter an den vom Kunden eingestellten Daten und Dateien verstossen, oder aus anderem Grund gegen geltendes Recht verstossen.

7.3. Der Kunde hält der-flash.de auf erstes Anfordern frei von allen Ansprüchen Dritter, die gegen die der-flash.de aufgrund einer Verletzung gegen die vorgenannten Bestimmungen erhoben werden. Dies betrifft insbesondere Unterlassungs-, Beseitigungs- und/oder Schadensersatzansprüche einschliesslich evtl. Kosten der Abwehr solcher Ansprüche und der mittelbar aus solchen Ansprüchen resultierenden Schäden, insbesondere Vermögensschäden.

8. Gewährleistung von der-flash.de

8.1. der-flash.de gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit Ihres Internetauftritts von 92% pro Jahr. Daneben werden die Kunden darauf hingewiesen, dass eine regelmässige Wartung der Rechner erforderlich ist, die zu Einschränkungen der Verfügbarkeit führen kann.

8.2. Gelingt der-flash.de die Beseitigung eines vom Kunden innerhalb 7 Tagen nach Freischaltung des Webauftrittes angezeigten, nicht nur unerheblichen Mangels nicht binnen angemessener Frist, ist der Kunde nach zweimaliger vergeblicher Nachbesserung berechtigt, nach § 542 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu kündigen.

8.3. Eine Pflicht zur Mängelbeseitigung besteht nicht, wenn der beanstandete Mangel aus der Sphäre des Kunden herrührt, insbesondere hervorgerufen wird durch:
a) die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/ oder Hardware (z. B. Browser)
b) Störungen der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
c ) Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten
d) unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sog. Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nichtkommerzieller Provider oder Online-Dienste.

9. Haftung

9.1. der-flash.de leistet Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung) - für eigenes Verhalten und das ihrer Erfüllungsgehilfen nur: - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit - in anderen Fällen: bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, Verzug, Unmöglichkeit und dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften

9.2. Ausser bei Vorsatz von Mitarbeitern oder grober Fahr-lässigkeit oder Vorsatz von gesetzlichen Vertretern oder leitenden Angestellten ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt. Die Höhe der Haftung beschränkt sich für jedes Produkt auf das jeweils insgesamt geleistete monatliche Entgelt, höchstens aber auf den jeweiligen Vertragswert für sechs Monate. In jedem Fall ist die Gesamthaftung je Kunde und Schadensfall auf 300 EURO beschränkt.

9.3. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9.4. Sämtliche Ansprüche auf Schadensersatz verjähren nach einem Zeitraum von drei Jahren ab Kenntnis des Schadens. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einem arg-listigen Verhalten von der-flash.de beruhen.

9.5. Die verschuldensunabhängige Haftung im Bereich der mietrechtlichen oder ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Fehler (§ 538 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) wird ausgeschlossen.

9.6. Sollte der Kunde von einer dritten Partei aufgrund von Nichterfüllung, Unmöglichkeit, Gewährleistung, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung, unerlaubter Handlung durch der-flash.de belangt werden, wird er zur Minimierung des Schadens zunächst unverzüglich der-flash.de schriftlich informieren und alle notwendigen Unterlagen in Kopie zugänglich machen.

10. Vertragsdauer, Kündigung, Folgen der Beendigung

10.1. Der Vertrag hat eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten ab Vertragsschluss und verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 2 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

10.2. Dessen ungeachtet ist jede Partei berechtigt, diese Vereinbarung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) über das Vermögen einer Partei das Insolvenzverfahren eröffnet oder eine Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
b) der Kunde Straftaten unter Benutzung des Web-Angebots begeht oder sich daran beteiligt,
c) der Kunde mit zu entrichtenden Kosten/Gebühren/Honoraren oder sonstigen finanziellen Leistungen im Verzug ist und trotz vorangegangener Mahnung mit einer Zahlungsfrist von nicht unter 14 Tagen nicht zahlt,
d) der Kunde gegen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstösst,
e) der Kunde die Sicherheit der Geschäftsabwicklung zu beeinträchtigen droht,
f) ein Dritter eben genannte schwere Verstösse des Kunden unter Vorlage von Unterlagen über den Verstossgegenüber
der-flash.de glaubhaft macht oder
g) wenn von dem Kunden eingestellte Inhalte mutmasslich gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechte Dritter verstossen.

10.3. Jede Kündigung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Sollte die vom Kunden bei der Registrierung angegebene Adresse postalisch nicht erreichbar sein, kann eine Kündigung auch über die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse erfolgen.

10.4. Bei Beendigung des Vertrages stellt der-flash.de dem Kunden auf schriftliche Anforderung die noch auf den Servern von
der-flash.de gespeicherten Daten des Kunden in Form eines zu diesem Zeitpunkt technisch machbaren Zielformats (z. B. HTML, PDF,ZIP) zur Verfügung. der-flash.de wird diese Daten für einen Zeitraum von
4 Wochen speichern. Sofern der Kunde die Daten in diesem Zeitraum nicht schriftlich angefordert und abgerufen hat, behält sich
der-flash.de vor, diese Daten zu löschen.

11. Datensicherheit, Online-Übertragungen

11.1 Soweit Daten an der-flash.de - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von der-flash.de übertragen.

12. Sonstige Regelungen

12.1. der-flash.de ist berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte - einschliesslich verbundener Unternehmen - zu übertragen. Auch in diesem Fall trägt jedoch der Auftraggeber die Erfüllungsverantwortung weiterhin in vollem Umfang.

12.2. der-flash.de ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. der-flash.de ist berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.

12.3. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen der der-flash.de an den Auftraggeber sowie im sonstigen Geschäftsverlauf notwen-dig werdenden Mitteilungen stellt der-flash.de grundsätzlich an die bei der Registrierung vom Auftraggeber mitgeteilte
E-Mail-Adresse zu. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt, ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber derartige Nachrichten tatsächlich abruft.

12.4. der-flash.de steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftraggeber hieraus keine Nachteile entstehen.

12.5. Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen der der-flash.de oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.

13. Schlussbestimmungen

13.1. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für eine Vereinbarung, welche die Abänderung dieser Klausel zum Gegenstand hat.

13.2. Erfüllungsort ist Bergisch Gladbach.

13.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung, nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Lücke.

Sascha von der-flash.de

 

ABG Zusatz Fotodienste

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie

gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten

Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt

wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos,

elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des

Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den

eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.

3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht

ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache

Nutzungsrecht übertragen.

Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars

an den Fotografen.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu

vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte

übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes

vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine

Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum

Schadensersatz.

7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den

Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz

oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet;

Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und

Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber

Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der

Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in

Worten: dreißig)

Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung

begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer

nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder

Eigentum des Fotografen.

4. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen

hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich

der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion

Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den

Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit

wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine

Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus

der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen

durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an

Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays,

Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart

wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht

verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des

Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und

bietet ihm die Negative zum Kauf an.

3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur

im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf

Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und

durch wen die Rücksendung erfolgt.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen

Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen

die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung

und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser

Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur

Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt

der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach

zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu

berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des

Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des

Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat

der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach

Zugang – wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr

zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern

er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der

Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang

beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung

zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann

der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: ein) Euro pro Tag und Bild

verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht

entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder

Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der

Fotograf Schadenersatz verlangen. Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in

Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro

für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht

entstanden oder niedriger ist, als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung

eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten.

3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die

der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das

Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist

ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den

vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist,

dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit

des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend

machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom

Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers

können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des

Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des

Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Fotografen.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung

und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und

Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen.

Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation

ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten

Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu

speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten

elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so

vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe

auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder

öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar

und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der

elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen

solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die

auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in

Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen

Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen

Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem

Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf

Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder

zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen

schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf

elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen

Zustimmung des Fotografen.

4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den

Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart

wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und

Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur

Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen

verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online

und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der

Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Bergisch Gladbach, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide

Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein

öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als

Gerichtsstand vereinbart.